Büro zur Miete in 1230 Wien - Gesamtmiete: 1.815,00 €
/ Objektnummer: 21293
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Beschreibung
Ideale Geschäftsräume nahe der Triesterstraße!
Willkommen zu Ihrem neuen Geschäftsdomizil! Diese einzigartige Immobilie bietet Ihnen die perfekte Kombination aus Büro, Lage und Komfort, um Ihr Unternehmen erfolgreich zu führen.
Das Bürogeschoss erstreckt sich über insgesamt ca. 165m², die auf zwei geräumige Büros, drei Archive und vier Sanitäranlagen verteilt sind. Dank dieser großzügigen Raumaufteilung steht Ihnen ausreichend Platz für verschiedenste Geschäftszwecke zur Verfügung. Die flexiblen Teilungsmöglichkeiten ermöglichen es, die Fläche individuell an Ihre Bedürfnisse anzupassen.
Die beiden Büros befinden sich gegenüber voneinander, was eine optimale Nutzung und Kommunikation innerhalb Ihres Teams fördert. Zusätzlich steht ein Stellplatz zur Verfügung, um Ihren Mitarbeitern und Kunden eine bequeme Parkmöglichkeit zu bieten.
Das Bürogeschoss befindet sich im Industriegebiet des 23. Bezirks, in unmittelbarer Nähe zur Triesterstraße. Diese ausgezeichnete Lage ermöglicht Ihnen eine schnelle Erreichbarkeit und eine hervorragende Anbindung an wichtige Verkehrsadern der Stadt.
Beziehbar ab: sofort
Infrastruktur:
Badner Bahn Inzersord fußläufig erreichbar! 3 Stationen von Wien Meidling!!
Insgesamt. ca. 165m²:
ca. 110m² Büro
ca. 34m² Archiv
Nebenkosten:
Provision 3 BMM zzgl. 20% Ust.
Kaution 3 BMM zzgl. 20% Ust.
1% Vertragsvergebührung an das Finanzamt
Bitte beachten Sie, dass die von uns angegebenen Preise exklusive USt sind.
Preise zzgl. BK, Strom, Pauschale für Heizung & Internet!
Kontakt:
Für einen Besichtigungstermin oder nähere Informationen steht Ihnen Frau Alaudinova gerne jederzeit unter 0676 96 12 393 zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Nachweispflicht gegenüber dem Eigentümer nur Anfragen mit vollständiger Bekanntgabe von Name, Adresse, Telefon und E-Mail bearbeiten können.
Es wird darauf hingewiesen, dass wir als Doppelmakler tätig sind, und dass zwischen dem Abgeber und uns ein wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.Die Überwälzung der Vermieterprovision auf den Mieter nach §12 IMVO wird durch Abschluss des Mietvertrags vom Mieter akzeptiert.