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Gastrohit - Trendige Innenstadtbar in Top-Frequenzlage zum Sofortbetrieb (!)
Gastgewerbe zur Miete in 1010 Wien
/ Objektnummer: 1012
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Beschreibung
Die bestens eingeführte, trendige Innenstadtbar liegt im Herzen des 1. Bezirkes in einer absoluten Frequenzlage.
Das gegenständliche unbefristete Hauptmietobjekt verfügt über eine aufrechte Betriebsanlagengenehmigung, sowie eine aufrechte Schanigarten-Benützungsbewilligung.
Die gegenständliche Wein- und/oder Cocktailbar liegt an einer frequenzstarken Touristenroute in prominenter Innenstadtlage und ist auf einen gehobenen Barbetrieb ohne Küchenkonzept ausgelegt.
Der modern, ansprechende Barbereich ist in einem neuwertigen 1A-Zustand und umfasst 82,04m² und ist lt. Betriebsanlagenbescheid für 40 Gäste genehmigt und für den sofortigen Weiterbetrieb bestens geeignet.
Vor dem Lokal steht entlang der Portalfront ein einladender 42m² Schanigarten mit 28 Verabreichungsplätzen zur Verfügung.
Ergänzt wird das Lokal durch 2 Lagerbereiche mit 4,25m² und 11,70m².
Die gegenständliche Betriebsanlage verfügt über einen unbefristeten Hautmietvertrag, welcher inkl. Weitergaberecht bei lastenfreien Unternehmenskauf übernommen werden kann.
Die Investitionsablöse für den ansprechenden und funktionell ausgestatteten Betrieb beträgt € 410.000,00 zuzüglich 20% USt.
Für den gegenständliche, hoch attraktive Gastronomiestandort, welcher aus persönlichen Gründen weitergegeben wird, wird ein Gastroprofi gesucht, der diesen interessanten Standort professionell als Gastgeber bespielen kann.
Der interessante Barbetrieb steht ab 01.06.2024 zur Verfügung.
Da es sich um einen "lebenden Betrieb" handelt, ersuchen wir um Verständnis, dass wir nur Anfragen unter Angabe vollständiger Kontaktdaten (Namen, Anschrift, Unternehmen, Telefonnummer, E-Mailadresse) beantworten.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, um Ihnen dieses besondere Objekt persönlich präsentieren zu dürfen.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.